OLA
Ostseeland Verkehr

Ihr Rechte als Fahrgast der OLA

Ab dem 29.Juli 2009 gelten erweiterte Fahrgastrechte für Bahnfahrer in ganz Deutschland. Einen Flyer mit ausführlichen Informationen sowie das Fahrgastrechteformular halten wir in unseren Zügen für Sie bereit.

Wenn Sich ihr Zug verspätet, bieten wir ihnen folgende Möglichkeiten:

(1) Fortsetzung der Fahrt

Ist abzusehen, dass Sie mit mehr als 20 Minuten Verspätung an Ihrem Zielort ankommen, können Sie:
a) die Fahrt auf gleicher Strecke fortsetzen, bei nächster oder späterer Gelegenheit,
b) die Fahrt auf geänderter Streckenführung fortsetzen, bei nächster oder späterer Gelegenheit,
c) einen anderen Zug (keine Reservierungspflicht) benutzen.
Der zu erwerbende Fahrschein wird Ihnen von der Märkischen Regiobahn erstattet (außer Sie sind ursprünglich im Besitz eines erheblich ermäßigten Fahrscheins (Erheblich ermäßigte Fahrscheine sind z. B. Schönes-Wochenende-Ticket, SchülerFerienTicket oder Mecklenburg-Vorpommern-Ticket.) 

(2) Entschädigung

Bei einer verspäteten Ankunft am Zielbahnhof gewähren wir Ihnen eine Entschädigung von:
a) 25 % des Fahrpreises bei mehr als 60 Minuten Verspätung bzw.
b) 50 % des Fahrpreises bei mehr als 120 Minuten Verspätung.

(3) Erstattung des Fahrpreises

Bei einer Verspätung am Zielort von über 60 Minuten ist eine Erstattung des Fahrpreises möglich:
a) für die nicht durchfahrene Strecke,
b) für die gesamte Strecke, wenn sich die Weiterfahrt durch die Verspätung erübrigt hat,
c) für die gesamte Strecke sowie die Rückfahrt, wenn sich Ihre Reise durch die Verspätung erübrigt hat.

(4) Fahrkarten für Hunde und Fahrräder

Fahrradkarten und Fahrkarten für Hunde sind – nur in Verbindung mit der Fahrkarte des mitfahrenden Fahrgastes – ebenfalls erstattungs- bzw. entschädigungsfähig.


(5) Zeitkarten

Bei Zeitkarten (Im Sinne des Fahrgastrechtegesetzes ist eine Zeitkarte eine für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten gültige Fahrkarte, die es dem berechtigten Inhaber erlaubt, auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Netz während eines festgelegten Zeitraums mit der Eisenbahn zu reisen.) des Nahverkehrs entschädigen wir Sie bei einer Verspätung ab 60 Minuten mit 1,50 EUR (2. Klasse) bzw. 2,25 EUR (1. Klasse) pauschal je Fall. Aufgrund des Mindestauszahlbetrages von 4,00 EUR müssen die Verspätungen gesammelt und gemeinsam eingereicht werden.
Das Schönes-Wochenende-Ticket, das Brandenburg-Berlin-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und Tageskarten im VBB sind Zeitkarten des Nahverkehrs.
Bei Zeitkarten des Fernverkehrs erhalten Sie bei einer Verspätung ab 60 Minuten eine Entschädigung von 5,00 EUR (2. Klasse) bzw. 7,50 EUR (1.Klasse). Inhaber der Mobility BahnCard 100 erhalten eine pauschale Entschädigung von 10,00 EUR (2.Klasse) bzw. 15,00 EUR (1.Klasse).
Maximal können 25 % des Zeitkartenpreises erstattet werden. Bitte reichen Sie Zeitkarten gemeinsam mit den Verspätungsbelegen nach ihrem Ablauf ein.
Für Fahrradzeitkarten gibt es eine pauschale Entschädigung von 0,40 EUR je Fall. 

 

(6) Wenn kein Zug mehr fährt

(alternative Transportmittel/Übernachtung)

Sollten Sie durch die Verspätung von mindestens 60 Minuten erst zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr an Ihrem Ziel ankommen oder ist die letzte Verbindung ausgefallen, dann übernimmt die Märkische Regiobahn für Sie die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel (z. B. Taxi).
Dies gilt bis zu einer Summe von 80,00 EUR und nur dann, wenn durch uns kein alternatives Verkehrsmittel (z. B. SEV oder Zug eines anderen Anbieters) zur Verfügung gestellt werden kann.
Sollte eine Übernachtung nötig werden, erstatten wir ebenfalls die Kosten für die Übernachtung sowie für die Benachrichtigung einer Person.


 (7) Wichtige Informationen


Auszahlungen von Entschädigungen sind immer erst ab einem Mindestauszahlbetrag von 4,00 EUR möglich. Gleichzeitige Entschädigung und Erstattung ist nicht möglich.
 

(8) Form der Entschädigung/Erstattung

Die Entschädigung oder Erstattung erhalten Sie von uns in Form einer Überweisung.

Ausnahmen

(9) Verschulden Dritter

Wir können leider keine Verantwortung übernehmen, bei:
a) betriebsfremden Umständen,
b) Verschulden des Fahrgastes,
c) Verschulden Dritter.


(10) vermeidbare Verspätungen

Es bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung, wenn:
a) Sie vor dem Kauf Ihres Tickets über die Verspätung informiert wurden,
b) Sie durch Wahl einer anderen Strecke Ihre Verspätung auf unter 60 Minuten reduzieren können,
c) die Märkische Regiobahn Ihnen ein alternatives Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und die Verspätung dadurch auf unter 60 Minuten reduziert wird.


Kontakt

Sollten Sie von einer Zugverspätung betroffen sein, dann benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente für eine Erstattung bzw. Entschädigung:

a) Antrag auf Erstattung mittels Fahrgastrechteformular (Dieses erhalten Sie beim Kundenbetreuer an Bord oder hier)
b) Bestätigung der Verspätung (möglichst auf dem Fahrgastrechteformular) sowie
c) Original-Fahrkarte bzw. eine Kopie, wenn die Fahrkarte noch gültig ist.

Bitte senden Sie die Dokumente an folgende Adresse:
Wenn ausschließlich Züge der Ostseeland Verkehr GmbH betroffen sind:

Ostseeland Verkehr GmbH

Warliner Str. 25
17034 Neubrandenburg

Tel.: 01805 / 10 19 19
(0,14 EUR (inkl. MwSt.)/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR (inkl. MwSt.)/Minute)

E-Mail: ostseelandverkehr@veolia-verkehr.de

Wenn mehrere Beförderer beteiligt sind:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt/Main

Zuletzt aktualisiert 27.02.2010